AGB von MakroElectronics GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Präambel
Nachstehend folgen die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") von:
MakroElectronics GmbH
Mommsenstraße 6
D-04329 Leipzig
Tel.: +49 341 225226-50
Fax: +49 341 225226-69
email: amazon@makroelectronics.com
Amtsgericht: Leipzig, HRB 29403
Steuer-Nr.: 232/114/11368
USt.-ID: DE 287397583
Geschäftsführer: Gideon Martz, Mario Kroschky
MakroElectronics GmbH (nachfolgend: "Verkäuferin") betreibt zu gewerblichen Zwecken auf der Internetplattform "Amazon" Handel und bietet seinen Kunden auf diesen Websites Produkte zum Kauf über das Internet an. Die angebotenen Waren stammen aus Insolvenzen, Konkursen, Lagerauflösungen, Überproduktionen und Restposten. Für die insoweit abgeschlossenen Verträge gelten die vorliegenden AGB.
§ 1 allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
1. Die AGB gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Verkäuferin. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend in Bezug auf technische Änderungen sowie sonstige Änderungen, wie etwa Änderungen in der Form, Farbe und/oder im Gewicht, die im Rahmen des zumutbaren vorbehalten bleiben. Auch die in den Produktbeschreibungen enthaltenen Gewichts- und Maßangaben, Zeichnung, Erläuterungen, Beschreibungen und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und daher ebenso wie genannte Lieferfristen nicht verbindlich.
2. Wird ein Artikel im Rahmen einer sogenannten Onlineauktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf e-bay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Onlineauktion das höchste Gebot abgibt und etwaige zusätzliche festgelegte Bedingungen im Angebot erfüllt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Onlineauktion angenommen werden. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Onlineauktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Onlineauktion ist dabei die offizielle e-bay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Onlineauktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.
3. Wird ein Artikel im Rahmen einer sogenannten Onlineauktion eingestellt und zudem mit der "Sofort-Kaufen" -Funktion versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Onlineauktion bereits dann zu dem in der Option bestimmten Festpreis zustande, wenn der Kunde diese Option ausübt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
4. Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf e-bay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die etwaig in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem e-bay-Passwort bestätigt.
5. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstlieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist – insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit Zulieferern. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3 Widerrufsrecht und –folgen
Verbrauchern steht in Bezug auf gekaufte Waren ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
1. Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder - wenn dem Verbraucher die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246§ 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 u. 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
MakroElectronics GmbH
Mommsenstraße 6
D-04329 Leipzig
Fax: +49 341 225226-69
email: amazon@makroelectronics.com
2. Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden sind,
3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung muss der Verbraucher keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten des Käufers zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Verbraucher mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
§ 4 Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
1. Die angegebenen Preise sind ausnahmslos Bruttopreise, das heißt, sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich aller Steuern, insbesondere die gesetzliche Umsatzsteuer. Letztere ist auf Wunsch des Kunden getrennt ausweisbar, soweit die Ware nicht als "Gelegenheit" der Differenzbesteuerung nach § 25 a Abs. 2 UStG unterliegt oder soweit nicht aus anderen Gründen – z. B. bei Kommissionsgeschäften – ein separater Ausweis ausgeschlossen ist. Für Kunden außerhalb der EU gilt Brutto für Netto.
2. Alle Preise gelten – wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist – ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. Deren Höhe richtet sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben; sie sind zusätzlich zum Kaufpreis vom Kunden zu bezahlen. Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der Vertragsbedingungen zwingend vorgesehen, ist die Verkäuferin berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
3. Die Art des Versands erfolgt, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde, nach der Wahl der Verkäuferin.
4. Soweit sich für den Kunden daraus keine wesentlichen Nachteile ergeben, ist die Verkäuferin zur Teilleistung berechtigt.
5. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf – auch bei frachtfreier Lieferung – mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – auch beim Versendungskauf – mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
6. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, lagert die Verkäuferin die Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden; weitergehende Rechte bleiben unberührt.
7. Bei Versendungen in Länder außerhalb der EU ist der Kunde für die ordnungsgemäße Einfuhrverzollung auf seine Kosten verantwortlich.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde kann grundsätzlich per Vorkasse oder Rechnung zahlen; die Verkäuferin behält sich jedoch das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseite.
2. Der Kunde verpflichtet sich, alle Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist dabei der Eingang des Betrages. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Verkäuferin behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtzeitig festgestellt wurden oder durch die Verkäuferin anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verbrauchern behält sich die Verkäuferin das Eigentum an verkauften Sachen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sie sich das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
3. Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, der Verkäuferin einen Zugriff Dritter auf die Ware (z. B. im Falle einer Pfändung) sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Verkäuferin erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum der Verkäuferin hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die Verkäuferin berechtigt, insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrags zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt der Verkäuferin jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen; die Abtretung wird hiermit angenommen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verkäuferin, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Verkäuferin, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann die Verkäuferin verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
6. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für die Verkäuferin vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit der Verkäuferin nicht gehörenden Sachen, erwirbt sie an der neuen Sache das Eigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache (n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und die Verkäuferin einig, dass der Kunde an die Verkäuferin anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt; die Übertragung nimmt diese hiermit an. Dass in Folge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für die Verkäuferin.
7. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin.
§ 7 Gewährleistung/ Garantiebedingungen
1. Gebrauchte Sachen können Gebrauchsspuren aufweisen; diese stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Darüber hinaus ist gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Gewährleistung ausgeschlossen, und zwar auch insoweit, wie der Mangel nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden ist. Der Gewährleistungsausschluss gilt jedoch nicht, soweit die Verkäuferin nach § 8 dieser AGB uneingeschränkt haftet.
2. Verbraucher haben bei Mängeln an der gelieferten Sache die Wahl, ob sie entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Ein Recht auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mängelfreien Sache kann der Verbraucher nicht verlangen.
3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den eingangs aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige. Eine Mangelanzeigepflicht für Verbraucher besteht nicht. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Im Fall von Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, der Verkäuferin diese unverzüglich mitzuteilen und bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung nach besten Kräften zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde die Verpackung bis auf weiteres aufzubewahren.
5. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab deren Ablieferung, wenn nicht die Gewährleistung vollständig ausgeschlossen ist. In den übrigen Fällen beträgt die Gewährleistungsfrist für Verbraucher zwei Jahre und für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt jedoch nicht, soweit die Verkäuferin nach § 8 dieser AGB uneingeschränkt haftet.
6. Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten, keinesfalls als Garantie für die Beschaffenheit der Waren.
§ 8 Haftung
1. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet die Verkäuferin uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fährlässigen Pflichtverletzung von ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist von ihr, ihrem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus haftet die Verkäuferin uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
2. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet die Verkäuferin, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); dabei beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
3. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin gegenüber Unternehmen nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche.
5. Für den Fall, dass der Verkäuferin die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist die Verkäuferin für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. Ist der Verkäuferin die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.
6. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die Verkäuferin wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetztes, beachten.
3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
5. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Verkäuferin. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Verkäuferin. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.